Angaben zur Fliesengröße beziehen sich in der Regel auf das sogenannte Nennmaß. Diese Angabe dient lediglich dazu, die unterschiedlichen Größen bzw. Abmessungen in Gruppen zu unterteilen. Das macht die Auszeichnung und Wiedererkennung deutlich einfacher.

Beispiele:
Das Nennmaß 30 x 60 cm beschreibt die nominelle Größe unter der eine Fliese gehandelt wird. Das jeweilige Istmaß weicht innerhalb eines Toleranzbereichs von Fliese zu Fliese ab.

Das Werkmaß wird vom Hersteller festgelegt und addiert sich mit der jeweils vorgesehenen Fugenbreite zum Koordinierungsmaß. So hat eine Fliese mit einem Werkmaß von 29,6 x 29,6 cm und einer vorgesehenen Fugenbreite von 3 mm ein Koordinierungsmaß von 29,9 x 29,9 cm. Das Nennmaß wäre hier dennoch 30 x 30 cm.

Das Modulmaß basiert auf einem festgelegten Raster. Hier können verschiedene vordefinierte Fliesenformate bei immer gleichbleibender Fugenbreite miteinander kombiniert werden.